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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ArbeitsmittelV 2000;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/02/0017 E 25. Mai 2007Rechtssatz
Ein Rechtsanspruch des wegen Übertretung einer Arbeitnehmerschutzvorschrift Beschuldigten auf Unterbleiben einer Anzeige an die Verwaltungsstrafbehörde bzw. auf Nichtbestrafung, wenn das Arbeitsinspektorat eine Aufforderung iSd § 9 Abs. 1 ArbIG 1993 unterlassen hat, ist § 9 Abs 1 und 3 ArbIG 1993 nicht zu entnehmen (E 25. November 1997, 97/02/0467).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006020322.X02Im RIS seit
03.07.2007Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009