RS Vwgh 1983/4/12 82/07/0247

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Veröffentlicht am 12.04.1983
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Index

L67005 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Salzburg
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §879;
GVG Slbg 1974 §12;
GVG Slbg 1974 §15;
  1. ABGB § 879 heute
  2. ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992

Rechtssatz

Ein Kaufvertrag, dem die erforderliche grundverkehrsbehördliche Genehmigung versagt wurde, verstößt iSd § 879 ABGB gegen ein gesetzliches Verbot und ist ex tunc ungültig (Klang2 II/145 sowie OGH vom 20.11.1957, EvBl 1958, Nr 30). Aus einem derart nichtigen Vertrag ist keine erfüllbare Leistungsverpflichtung iS einer Naturalobligation abzuleiten.Ein Kaufvertrag, dem die erforderliche grundverkehrsbehördliche Genehmigung versagt wurde, verstößt iSd Paragraph 879, ABGB gegen ein gesetzliches Verbot und ist ex tunc ungültig (Klang2 II/145 sowie OGH vom 20.11.1957, EvBl 1958, Nr 30). Aus einem derart nichtigen Vertrag ist keine erfüllbare Leistungsverpflichtung iS einer Naturalobligation abzuleiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982070247.X01

Im RIS seit

01.09.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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