RS Vwgh 2007/6/25 2005/14/0121

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.2007
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §6 Z2 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/15/0186 E 6. Juli 2006 RS 3

Stammrechtssatz

Der Teilwert einer Beteiligung ist in der Regel durch eine Unternehmensbewertung nach wissenschaftlich anerkannten Methoden zu ermitteln (vgl das hg Erkenntnis vom 9. September 2004, 2001/15/0073). Dabei sind grundsätzlich etwa auch die in den Fachgutachten des Fachsenates für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (vgl hiezu Trentini, Unternehmensbewertung, Die Fachgutachten im Vergleich, Wien 2006) dargestellten Methoden der Unternehmensbewertung als wissenschaftlich anerkannte Methoden anzusehen (vgl das hg Erkenntnis vom 23. März 2000, 97/15/0112).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005140121.X03

Im RIS seit

28.09.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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