RS Vwgh 1983/5/3 82/05/0162

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Veröffentlicht am 03.05.1983
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0940/67 E 19. Dezember 1967 VwSlg 7254 A/1967 RS 3

Stammrechtssatz

Die Verwaltungsvorschriften kennen eine dem § 9 JN ähnliche Vorschrift nicht. Mangels einer solchen Vorschrift ist eine Änderung der Zuständigkeitsvorschriften während des Laufes des erstinstanzlichen Verfahrens auf alle Fälle zu berücksichtigen.Die Verwaltungsvorschriften kennen eine dem Paragraph 9, JN ähnliche Vorschrift nicht. Mangels einer solchen Vorschrift ist eine Änderung der Zuständigkeitsvorschriften während des Laufes des erstinstanzlichen Verfahrens auf alle Fälle zu berücksichtigen.

Schlagworte

Änderung der Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982050162.X03

Im RIS seit

28.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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