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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §1 Abs5 Z2 idF 1980/580;Rechtssatz
Wesentlich ist, ob während des Arbeitsverhältnisses den betreffenden Arbeitnehmer bei seinem (ehemaligen) Arbeitgeber auch die Eigenschaft eines Mitgliedes des Organs einer juristischen Person im Sinne des § 1 Abs 5 Z 2 IESG zukam und, wenn dies nicht während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses der Fall war, ob Ansprüche geltend gemacht wurden, die sich aus einer Zeit des Arbeitsverhältnisses ergeben, in der die Voraussetzungen nach § 1 Abs 5 Z 2 IESG nicht gegeben waren.Wesentlich ist, ob während des Arbeitsverhältnisses den betreffenden Arbeitnehmer bei seinem (ehemaligen) Arbeitgeber auch die Eigenschaft eines Mitgliedes des Organs einer juristischen Person im Sinne des Paragraph eins, Absatz 5, Ziffer 2, IESG zukam und, wenn dies nicht während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses der Fall war, ob Ansprüche geltend gemacht wurden, die sich aus einer Zeit des Arbeitsverhältnisses ergeben, in der die Voraussetzungen nach Paragraph eins, Absatz 5, Ziffer 2, IESG nicht gegeben waren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983110150.X04Im RIS seit
04.02.2005