RS Vwgh 1983/11/29 0447/80

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Veröffentlicht am 29.11.1983
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2942/79 B VS 17. Dezember 1980 VwSlg 10327 A/1980 RS 3

Stammrechtssatz

Durch die - auf den Namen des Bf lautende und keinen Hinweis auf ein Vertretungsverhältnis enthaltende - Zustellverfügung hat die Behörde unmissverständlich zu erkennen gegeben, dass das Schriftstück iSd § 31 AVG 1950 für den Bf persönlich bestimmt ist, dass also den Bf dessen "Empfänger" ist. Wer "Empfänger" iSd dieser Bestimmung ist, hängt nämlich vom Willen der Behörde ab.Durch die - auf den Namen des Bf lautende und keinen Hinweis auf ein Vertretungsverhältnis enthaltende - Zustellverfügung hat die Behörde unmissverständlich zu erkennen gegeben, dass das Schriftstück iSd Paragraph 31, AVG 1950 für den Bf persönlich bestimmt ist, dass also den Bf dessen "Empfänger" ist. Wer "Empfänger" iSd dieser Bestimmung ist, hängt nämlich vom Willen der Behörde ab.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1980000447.X02

Im RIS seit

16.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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