RS Vwgh 2007/7/26 2006/15/0065

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Veröffentlicht am 26.07.2007
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/15/0066

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes begründet die Anschaffung von Werken der Literatur, die von allgemeinem Interesse oder für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt sind, nicht abziehbare Kosten der Lebensführung (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 24. November 1999, 99/13/0202).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006150065.X03

Im RIS seit

16.08.2007

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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