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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §19 Abs6;Rechtssatz
Wesentliches Tatbestandelement im Sinne des § 44 a lit a einer Verwaltungsübertretung nach § 19 Abs 6 iVm § 19 Abs 7 StVO ist, daß der Lenker eines im Fließverkehr befindlichen Fahrzeuges zu unvermitteltem Bremsen oder zum Ablenken seines Fahrzeuges genötigt wurde.Wesentliches Tatbestandelement im Sinne des Paragraph 44, a Litera a, einer Verwaltungsübertretung nach Paragraph 19, Absatz 6, in Verbindung mit Paragraph 19, Absatz 7, StVO ist, daß der Lenker eines im Fließverkehr befindlichen Fahrzeuges zu unvermitteltem Bremsen oder zum Ablenken seines Fahrzeuges genötigt wurde.
Schlagworte
Vorrangberechtigter VerhaltenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1981030170.X02Im RIS seit
02.03.2004Zuletzt aktualisiert am
30.11.2009