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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §102 Abs5 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3032/80 E 28. Jänner 1981 RS 1Stammrechtssatz
Ein zeitlicher und räumlicher Zusammenhang zwischen dem Lenken eines Fahrzeuges und der Verpflichtung zur Vorweisung des Führerscheines iSd § 102 Abs 5 lit a KFG ist jedenfalls dann gegeben, wenn jemand sein Fahrzeug in einer Kurzparkzone abstellt, sich in ein gegenüber befindliches Geschäft begibt, um eine Ladetätigkeit durchzuführen, und sodann wieder zu seinem Fahrzeug zurückkehrt und wegfährt; hiebei ist es nicht entscheidend, ob diese Tätigkeit einen kürzeren oder längeren Zeitraum in Anspruch nimmt.Ein zeitlicher und räumlicher Zusammenhang zwischen dem Lenken eines Fahrzeuges und der Verpflichtung zur Vorweisung des Führerscheines iSd Paragraph 102, Absatz 5, Litera a, KFG ist jedenfalls dann gegeben, wenn jemand sein Fahrzeug in einer Kurzparkzone abstellt, sich in ein gegenüber befindliches Geschäft begibt, um eine Ladetätigkeit durchzuführen, und sodann wieder zu seinem Fahrzeug zurückkehrt und wegfährt; hiebei ist es nicht entscheidend, ob diese Tätigkeit einen kürzeren oder längeren Zeitraum in Anspruch nimmt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:8402A0081.X01Im RIS seit
21.06.2004