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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §52 Z10 lita;Rechtssatz
Ein Verstoß der Behörde gegen § 96 Abs 8 StVO macht eine im Bereich der Behörde vorgenommene Überwachung der Geschwindigkeit mit Messgeräten nicht allein schon deshalb rechtswidrig. (Hinweis auf E vom 3.10.1984, 84/03/0020)Ein Verstoß der Behörde gegen Paragraph 96, Absatz 8, StVO macht eine im Bereich der Behörde vorgenommene Überwachung der Geschwindigkeit mit Messgeräten nicht allein schon deshalb rechtswidrig. (Hinweis auf E vom 3.10.1984, 84/03/0020)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984020244.X01Im RIS seit
24.06.2004Zuletzt aktualisiert am
04.03.2019