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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §96 Abs8;Rechtssatz
Ein Verstoß der Behörde gegen § 96 Abs 8 StVO 1960 macht eine in ihrem Bereich vorgenommene Überwachung der Geschwindigkeit mit Messgeräten allein aus diesem Grunde nicht rechtswidrig. (Hinweis auf E vom 3.10.1984, 84/03/0020)Ein Verstoß der Behörde gegen Paragraph 96, Absatz 8, StVO 1960 macht eine in ihrem Bereich vorgenommene Überwachung der Geschwindigkeit mit Messgeräten allein aus diesem Grunde nicht rechtswidrig. (Hinweis auf E vom 3.10.1984, 84/03/0020)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:8402B0082.X02Im RIS seit
30.06.2004