RS Vwgh 2007/9/10 AW 2007/18/0428

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Veröffentlicht am 10.09.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht
41/04 Sprengmittel Waffen Munition
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

FrPolG 2005 §60;
FrPolG 2005 §63;
SMG 1997 §27 Abs1;
SMG 1997 §28 Abs2;
SMG 1997 §28 Abs3;
SMG 1997 §28 Abs4 Z2;
SMG 1997 §28 Abs4 Z3;
StGB §15;
VwGG §30 Abs2;
WaffG 1996 §50 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Erlassung eines unbefristeten Aufenthaltsverbotes - Der Beschwerdeführer wurde am 4. Oktober 2002 vom Landesgericht W wegen des Verbrechens der kriminellen Organisation nach § 278a Abs. 1 StGB, des Verbrechens nach § 28 Abs. 2, 3 und 4 Z. 2 und 3 SMG, des Vergehens nach § 27 Abs. 1 SMG und des Vergehens nach § 50 Abs. 1 Z. 1 WaffenG zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt, weil er u.a. in der Zeit von September 1999 bis April 2000 wiederholt Suchtgift in großen Mengen in Österreich einführte und gewinnbringend in Verkehr setzte und wiederholt Suchtgiftschmuggel mitorganisierte und mitfinanzierte. Diese Verurteilung konnte ihn jedoch nicht von der Begehung weiterer massiver Straftaten abhalten. So wurde über ihn mit Urteil des Landesgerichtes I vom 18. März 2004 wegen des Verbrechens nach § 15 StGB, § 28 Abs. 2 und 4 Z. 3 SMG und des Vergehens nach § 27 Abs. 1 SMG eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten verhängt, weil er in der Zeit zwischen April 2002 und 7. September 2003 - sohin auch nach seiner Verurteilung durch das Landesgericht W - u.a. am versuchten Verkauf von Suchtgift in einer großen Menge (ca. 2.550 g Kokain) mitwirkte und wiederholt Suchtgift nach Österreich schmuggelte. In Anbetracht dieses massiven Gesamtfehlverhaltens des Beschwerdeführers, insbesondere seines raschen Rückfalles, und der daraus hervorleuchtenden, von ihm ausgehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit anderer Personen stehen der beantragten Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung zwingende öffentliche Interessen entgegen.

Schlagworte

Zwingende öffentliche InteressenBesondere Rechtsgebiete Polizeirecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:AW2007180428.A01

Im RIS seit

20.12.2007

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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