RS Vwgh 2007/9/19 2006/08/0253

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Veröffentlicht am 19.09.2007
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §39a;

Rechtssatz

Bestehen für den Sachbearbeiter aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes keine Anhaltspunkte dafür, dass das Formblatt (Antrag auf Gewährung von Arbeitslosengeld) unrichtig oder unvollständig ausgefüllt worden ist, und wurde von der Partei gegenüber der Behörde nicht geltend gemacht, bestimmte Fragen nicht ausreichend zu verstehen, dann gibt es auch keinen Grund, an für das Ausfüllen des Formulars ausreichenden Deutschkenntnissen der Partei zu zweifeln (vgl. auch das Erkenntnis vom 17. Oktober 1995, Zl. 94/08/0030).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006080253.X01

Im RIS seit

01.11.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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