RS Vwgh 2007/9/19 2007/13/0080

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.2007
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz
39/03 Doppelbesteuerung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §32 Abs1;
ASVG §538a;
BAO §34;
DBAbk Spanien 1967 Art20;
DBAbk Spanien 1967 Art3 Abs2;
UStG 1994 §2;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Lehre teilt die juristischen Personen des öffentlichen Rechts ua. in Körperschaften öffentlichen Rechts und in Anstalten ein, wobei die Körperschaft die zur juristischen Person erhobene Personenmehrheit und die Anstalt die zur juristischen Person erhobene Einrichtung mit einem Bestand an sachlichen und persönlichen Mitteln, die dauerhaft bestimmten Zwecken der öffentlichen Verwaltung gewidmet sind, bildet (vgl. etwa Antoniolli/Koja, Allgemeines Verwaltungsrecht3, 321 ff). Allerdings ist - vor dem Hintergrund, dass die in der Lehre vorgenommene Unterscheidung in Körperschaften öffentlichen Rechts und Anstalten keine unterschiedlichen Rechtsfolgen nach sich zieht und § 32 Abs. 1 ASVG selbst die Versicherungsträger als Körperschaften öffentlichen Rechts bezeichnet - das Steuerrecht durch eine eigene Begriffsbildung gekennzeichnet; der in Steuervorschriften anzutreffende Begriff "Körperschaft öffentlichen Rechts" wird nicht im technischen Sinn der Lehre als Unterart, sondern als Sammelbegriff für alle juristischen Personen öffentlichen Rechts verstanden (vgl. Antoniolli/Koja, aaO, 326; Stoll, BAO I, 435 f, mwN, und Ruppe, UStG3, Rz 168 zu § 2 und die dort zitierte hg. Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes). Die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten, welche mit Ablauf des 31. Dezember 2002 mit der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter zusammengeführt wurde und in die ab 1. Jänner 2003 bestehende Pensionsversicherungsanstalt überging (vgl. den durch die 59. Novelle zum ASVG eingefügten § 538a ASVG und das hg. Erkenntnis vom 13. September 2006, 2004/13/0128), war nach diesem Verständnis eine Körperschaft öffentlichen Rechts im steuerrechtlichen Sinn und damit auch im Sinne des Art. 20 iVm Art. 3 Abs. 2 des DBA-Spanien.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Körperschaft Anstalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007130080.X02

Im RIS seit

24.10.2007

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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