RS Vwgh 1985/6/27 84/16/0194

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Veröffentlicht am 27.06.1985
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §21 Abs1;
GrEStG 1955 §1 Abs3 Z1;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1979, 1148, S 540 mit Glosse; AnwBl 1986/6, S 359;

Rechtssatz

Die wirtschaftliche Betrachtungsweise iSd § 21 BAO kommt im Rahmen des § 1 Abs 3 Z 1 GrEStG nicht in Betracht, weil dieser an die äußere zivilrechtliche und formalrechtliche Gestaltung anknüpft und daraus die abgabenrechtlichen Folgen abzuleiten sind (Hinweis E 21.10.1982, 82/16/0044).Die wirtschaftliche Betrachtungsweise iSd Paragraph 21, BAO kommt im Rahmen des Paragraph eins, Absatz 3, Ziffer eins, GrEStG nicht in Betracht, weil dieser an die äußere zivilrechtliche und formalrechtliche Gestaltung anknüpft und daraus die abgabenrechtlichen Folgen abzuleiten sind (Hinweis E 21.10.1982, 82/16/0044).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984160194.X03

Im RIS seit

27.06.1985
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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