RS Vwgh 2007/11/15 2007/12/0073

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.11.2007
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Index

L22004 Landesbedienstete Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

AVG §38;
AVG §56;
AVG §58 Abs2;
AVG §59 Abs1;
AVG §60;
LBPG OÖ 1966 §5 Abs4 Z3 idF 1999/094;
LBPG OÖ 1966 §5 Abs6 idF 1999/094;
LBPG OÖ 1966 §9 Abs1;
LBPGErg OÖ 08te Art1 Abs1 lita;
PensionsreformG OÖ 1999 Art2 Z2;
PG 1965 §9 Abs1 idF 1985/426 impl;
PGNov 08te Art1 Z4 impl;
PGNov 08te/OÖ 1986 Art1 Z4;

Rechtssatz

Die belangte Behörde war bei Erlassung des Bescheides vom 12. Jänner 2006 (der die Ruhegenussbemessung betrifft) an die zuvor im Bescheid vom 12. Dezember 2005 unzulässigerweise getroffene Feststellung (dass Erwerbsunfähigkeit sowohl im Sinne des § 5 Abs. 6 als auch im Sinne des § 9 Abs. 1 Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz nicht vorliegt) gebunden. Daraus ist aber nicht abzuleiten, dass es sich bei der am 12. Jänner 2006 vorgenommenen Ruhegenussbemessung bloß um einen vorläufigen Akt gehandelt hat. Allenfalls wäre im Hinblick auf den Wegfall dieser Bindungswirkung mit Erlassung des hg. Erkenntnisses vom 20. Dezember 2006, Zl. 2006/12/0014, die Beseitigung der mit Bescheid vom 12. Jänner 2006 vorgenommenen Ruhegenussbemessung durch Wiederaufnahme des Verfahrens in entsprechender Anwendung des § 69 Abs. 1 Z. 3 AVG (vgl. hiezu auch das hg. Erkenntnis vom 28. März 2007, Zl. 2007/04/0038) in Frage gekommen, zumal bei Erlassung des zuletzt genannten Bescheides für die belangte Behörde infolge Rechtskraft des (rechtswidrigen) Spruchpunktes II. des Bescheides vom 12. Dezember 2005 eine Vorfragensituation vorlag, welche sodann mit der Aufhebung dieses Bescheidpunktes durch das hg. Erkenntnis vom 20. Dezember 2006 rückwirkend weggefallen ist. Aus diesen Erwägungen ergibt sich, dass eine Rechtsverletzung des Beamten auf Grund allenfalls entstandener Rechtskraftwirkungen des in den Spruch des angefochtenen Bescheides aufgenommenen Begründungselementes, es liege in Ansehung der (als Ruhegenussbemessung verstandenen) "Zuerkennung des Ruhegenusses" Rechtskraft vor (vgl. hiezu auch die hg. Erkenntnisse vom 8. April 1992, Zl. 92/01/0001, und vom 26. April 1996, Zl. 95/17/0033), keinesfalls erfolgte.

Schlagworte

Spruch und Begründung Bescheidcharakter Bescheidbegriff

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007120073.X03

Im RIS seit

07.01.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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