RS Vwgh 2007/11/28 2003/14/0104

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.2007
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;

Rechtssatz

Es trifft zwar zu, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Aufwendungen für Tageszeitungen grundsätzlich zu den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung zählen. Es entspricht auch der Rechtsprechung, dass die Eignung einer Tageszeitung, fallweise beruflich bedeutsame Informationen zu bieten, nichts daran ändert, dass Zeitungen dem Bereich der privaten Lebensführung zuzurechnen sind (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 27. März 2003, 2000/15/0226). Der Abgabepflichtige (hier Turnusarzt) hat allerdings darauf hingewiesen, dass im Rahmen des entsprechenden Abonnements lediglich zweimal pro Monat die Ausgaben der Wiener Zeitung bezogen würden, in denen sämtliche Assistentenposten an den österreichischen Universitäten veröffentlicht würden. Dieses Vorbringen, wonach im Ergebnis eine täglich erscheinende Zeitung im Abonnement lediglich an zwei Tagen im Monat bezogen wird, lässt erkennen, dass das Interesse am allgemein interessierenden Teil der Tageszeitung derart in den Hintergrund tritt, dass es für die Beurteilung der Frage, ob die Zeitung aus beruflichen oder privaten Gründen bezogen wird, zu vernachlässigen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2003140104.X02

Im RIS seit

27.12.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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