RS Vwgh 2007/12/6 2004/01/0133

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Veröffentlicht am 06.12.2007
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
41/01 Sicherheitsrecht

Norm

AVG §67a Abs1 Z2;
B-VG Art129a Abs1 Z2;
SPG 1991 §88 Abs2;

Rechtssatz

Beschimpfungen durch behördliche Organe im Zuge einer Amtshandlung können keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt darstellen und daher als solche auch nicht selbstständig Gegenstand einer Maßnahmenbeschwerde sein. Soweit ihnen eine sicherheitspolizeiliche Komponente innewohnt, könnten sie allerdings mit einer Beschwerde nach § 88 Abs. 2 SPG an die unabhängigen Verwaltungssenate herangetragen werden (vgl. dazu etwa Punkt 6. der Entscheidungsgründe im hg. E vom 29. März 2004, Zl. 98/01/0213).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004010133.X04

Im RIS seit

08.02.2008

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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