RS Vwgh 2007/12/19 2006/08/0335

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Veröffentlicht am 19.12.2007
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Index

66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §2 Abs2;

Rechtssatz

Nach § 2 Abs. 2 BSVG stellt die Pflichtversicherung auf den Einheitswert des land(forst)wirtschaftlichen Betriebes ab. Die jeweilige Widmung der dem Betrieb dienenden Grundstücke ist nicht von Bedeutung. Als Bauland oder Industriegebiet gewidmete Grundstücke sind nämlich der landwirtschaftlichen Nutzung nicht entzogen; es kommt nicht auf die allfällige raumordnungsrechtliche Widmungswidrigkeit der Nutzung, sondern darauf an, ob bzw. in welcher Form die Liegenschaft tatsächlich bewirtschaftet wird (vgl. das Erkenntnis vom 4. Oktober 2001, 98/08/0037).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006080335.X02

Im RIS seit

01.02.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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