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66/02 Andere SozialversicherungsgesetzeNorm
BSVG §2 Abs2;Rechtssatz
Nach § 2 Abs. 2 BSVG stellt die Pflichtversicherung auf den Einheitswert des land(forst)wirtschaftlichen Betriebes ab. Die jeweilige Widmung der dem Betrieb dienenden Grundstücke ist nicht von Bedeutung. Als Bauland oder Industriegebiet gewidmete Grundstücke sind nämlich der landwirtschaftlichen Nutzung nicht entzogen; es kommt nicht auf die allfällige raumordnungsrechtliche Widmungswidrigkeit der Nutzung, sondern darauf an, ob bzw. in welcher Form die Liegenschaft tatsächlich bewirtschaftet wird (vgl. das Erkenntnis vom 4. Oktober 2001, 98/08/0037).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006080335.X02Im RIS seit
01.02.2008