RS Vwgh 2008/2/20 2007/15/0267

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Veröffentlicht am 20.02.2008
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
KommStG 1993 §2;

Rechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist insbesondere bei einer auf Dauer angelegten Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung die Eingliederung in den betrieblichen Organismus der Gesellschaft gegeben (vgl etwa das hg Erkenntnis vom 18. Dezember 2002, 2001/13/0057, und das Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 10. November 2004, 2003/13/0018).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007150267.X01

Im RIS seit

20.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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