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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Bachler und den Hofrat Mag. Novak sowie die Hofrätin Dr.in Lachmayer als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Kittinger, LL.M., über die Revision der S GmbH in L, vertreten durch die Winkler + Partner Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungs GmbH & Co KG, Alpstraße 23, 6890 Lustenau, gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 6. Mai 2024, Zl. RV/1100121/2017, betreffend Umsatzsteuer 2012 und 2015 sowie Wiederaufnahme des Verfahren zur Umsatzsteuer 2012, den Beschluss gefasst:
Spruch
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 553,20 € binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Begründung
Wien, am 9. Mai 2025
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024150021.J00Im RIS seit
03.06.2025Zuletzt aktualisiert am
16.06.2025