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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch die Vorsitzende Senatspräsidentin Mag.a Nussbaumer-Hinterauer sowie Hofrat Mag. Cede und Hofrätin Dr. Holzinger als Richterinnen und Richter, unter Mitwirkung des Schriftführers Mag. Strasser, über die Revision des Österreichischen Gewerkschaftsbundes - Gewerkschaft vida, vertreten durch die Haider/Obereder/Pilz Rechtsanwält:innen GmbH in Wien, gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 29. August 2024, W216 2231807-1/54E, betreffend Erklärung eines Kollektivvertrages zur Satzung (belangte Behörde vor dem Verwaltungsgericht: Bundeseinigungsamt beim Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft (mittlerweile: Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz); mitbeteiligte Parteien: 1. Bundesarbeitskammer, vertreten durch Mag. Franjo Schruiff, Rechtsanwalt in Wien, und 2. Wirtschaftskammer Österreich - Fachverband der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtsunternehmungen, vertreten durch die ATTYS 05 Rechtsanwälte GmbH in Wien), den Beschluss gefasst:
Spruch
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Begründung
Wien, am 20. August 2025
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024120110.L00Im RIS seit
29.09.2025Zuletzt aktualisiert am
29.09.2025