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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §17 Abs1Beachte
Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Grünstäudl sowie den Hofrat Dr. Lukasser und die Hofrätin Mag. Zehetner als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Mag.a Prendinger, über den Antrag des J N, MBA, MSc, vom 20. November 2025, diesem auf näher bestimmte Weise Akteneinsicht in den hg. Verfahren zu den Zlen. Ra 2024/10/0096 und Ra 2024/10/0106 zu gewähren, den Beschluss gefasst:
Spruch
Dem Antrag wird nicht stattgegeben.
Begründung
Wien, am 12. Jänner 2026
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024100096.L00Im RIS seit
04.02.2026Zuletzt aktualisiert am
02.03.2026