RS Vwgh 2008/4/30 2007/04/0097

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.04.2008
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §52;
GewO 1994 §74 Abs3;

Rechtssatz

Der gewerbetechnische Sachverständige kann seiner Beurteilung die vom Konsenswerber vorgelegten Messberichte zu Grunde legen, sofern er diese nach eigenverantwortlicher Überprüfung für unbedenklich hält (vgl. hiezu das hg. Erkenntnis vom 28. März 2007, Zl. 2006/04/0105), was auch für sonstige von anderen Sachverständigen erstellte Messberichte gilt.

Schlagworte

Anforderung an ein Gutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007040097.X02

Im RIS seit

05.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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