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Franz Goral

Wie sieht die Rechtslage bei Fallobst, z.B. Kirschen, aus die von in den fremden Luftraum ragenden ?sten auf das Grundst?ck des Nachbarn fallen und dort zu Verschmutzungen f?hren. Muss der Nachbar das hinnehmen oder kann er die Entfernung der ?ste und Kostenersatz f?r die Beseitigung der Verschmutzungen verlangen?
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Nachbarrecht

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Ich habe zu den §§ 364, 422 ABGB eine Frage. Wie sieht die Rechtslage bei Fallobst aus z.B. Kirschen oder Äpfel, die von Ästen, die in den Luftraum des Nachbarn ragen auf dessen Grundstück fallen und dort zu Verschmutzungen führen. Muss der Nachbar diese Einwirkungen hinnehmen oder kann er verlan... mehr lesen...

2640 Aufrufe | Verfasst am 04.07.17

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