Bewilligungspflichtige Vorhaben sind die länger als 3 Tage dauernde Aufstellung von Fahrzeugen....wie zB. Wohnwägen.....außerhalb von öffentlichen Verkehrsflächen, Abstellflächen oder Garagen Def. Verkehrsflächen: gelten jene Flächen, die dem ruhenden und fließenden Verkehr dienen. Straßen, Gehs... mehr lesen...
Ist es möglich konkret in Niederösterreich auf meinem Grundstück einen Wohnwagen für die Dauer von länger als 3 Tage im Freiland auf einer asphaltierten Abstellfläche aufzustellen - im Grundbuch wären sogar auch noch Betonflächen 50m² gross eingetragen???? vielen Dank PS die Asphaltierte Abstel... mehr lesen...