Hallo, wir haben einen befristeten Mietvertrag (Nichtanwendungsbereich MRG), in dem nichts von einer vorzeitigen Kündigungsmöglichkeit erwähnt ist. Meine Frage: kann ich als Mieter den Vertrag trotzdem mit einer gewissen Frist und ohne besondere Gründe vorzeitig kündigen? Danke für die Hilfe. LG,... mehr lesen...