Sind Sie der Lenker eines der in § 23 (3a) StVO genannten Kraftfahrzeuge (Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Gewerbe, Krankentransportfahrzeug)? Wenn nein, dann gilt diese Privilegierungsnorm für Sie nämlich nicht. Entschuldigung, ich hätte die Frage genauer auslegen sollen. Ich meinte ob das Hal... mehr lesen...
Hallo, ich bin mir nicht sicher wie der folgende Text auszulegen ist: (1) Das Halten und das Parken ist verboten: d) unbeschadet der Regelung des § 23 Abs. 3a im Bereich von weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder, §23 (3a) Wenn die Sicherheit, Leichtigkeit... mehr lesen...