es wird wohl nur das notwegegesetz zum tragen kommen. da wir den weg nie benutz haben/hatten und immer anders zufuhren, bzw. der weg erst vor 20 jahren gebaut wurden, fallen alle punkte schon mal weg und eine dienstbarkeit wurde damals -weil es nicht relevant war- auch nicht begründet. :? mehr lesen...
Guten Tag, bin neu hier. Betrifft Steiermark: Folgende Schilderung: Wir müssen ein Grundstück (Erbsache) (Landw. Nutzung) kein Bauland verkaufen. Die Ursprüngliche Zufahrt führte Ehemals über unser Elterngrundstück vorbei. Mittlerweile Besitzwechsel und somit gibt es auch keinen weg mehr (Zaun).... mehr lesen...