Selbstverständlich bewahre ich diese eigenwillige und leichtsinnige Verpackung auf! Überdies habe ich der Verkäuferin die AGB der Post zum Paketversand übersendet, die besagen, dass der Absender die Haftung bei unzureichender Verpackung trägt. mehr lesen...
lexlegis, herzlichen Dank für Ihre ausführliche und für mich als Laien auch verständliche Antwort! Ich stehe nun in Kontakt mit Verkäuferin. Auf den "Vorwurf" der Täuschung gab sie natürlich an, Zeugen (Freunde) für die Funktionsfähigkeit des iPhones zu haben. Auch hat sie die Fotos des Inserate... mehr lesen...
Hallo, ich habe auf willhaben ein gebrauchtes iPhone erstanden, welches als funktionsfähig verkauft wurde. Als Mangel wurde ausdrücklich angegeben, dass sich äußerst rechts am Display ein paar weiße Längsstreifen befinden. Diese waren auch am Foto ersichtlich, jedoch handelte es sich lediglich u... mehr lesen...