Hallo,
Wollte mich erkundigen wie die rechtslage bei folgender sachlage aussieht:
Jemand wohnt in einer gef?rderten genossenschaftswohnung (salzburg) in dieser wohnung ist der hauptwohnsitz gemeldet, einkommen ist gering, allein erzieherin, halbtags berufst?tig, zwei kinder, erh?lt wohnbeihilfe.
Nun m?chten die eltern dieser person aber ein haus ?berschreiben - dieses geh?rt ihr zwar am papier, also lt grundbuch, sie wohnt aber nicht darin, da es vermietet ist und der ertrag der miete geht an den vater, da das besagte, ?berschriebene haus noch nicht abbezahlt ist und sie selbst sich die r?ckzahlung gar nicht leisten k?nnte...
Was kann passieren? K?nnte man ihr aufgrund der grundbucheintragung die genossenschaftswohnung und die wohnbeihilfe absprechen???
Vielen dank f?r ihre antworten/ihren rat
Michaela