Guten Tag, unser Haus (unterliegt dem WGG, BJ 1985-86) ist völlig überrascht ohne die 2 monatige Vorankündigung und o h n e Begründung wofür das Geld verwendet werden soll, mit neuen Mietvorschreibungen konfrontiert worden indem der EVB-ERVO von 0,41/m² auf die gesetzliche maximale Höchstgrenze... mehr lesen...