@MG heißt das dass nach der Verlängerung (ein neuer Vertrag ist auch gleichzeitig eine Verlängerung?) wieder die Frist von dem einen Jahr von vorne beginnt? mfg, Mario mehr lesen...
Weiß da keiner bescheid? :( mehr lesen...
Hallo! Ok, Danke. Das heißt auch bei einer Verlängerung muss man das Jahr abwarten, das wusste ich bereits, ist der Gesetzestext. Aber es soll da ein OGH Urteil geben, der JUS Student war sich da ziemlich sicher dass man nach einer Verlängerung das Jahr nicht mehr abwarten muss. Noch etwas: A... mehr lesen...
Muss noch dazu sagen, bin seit 6 Jahren in der Wohnung und dieses OGH Urteil soll irgendwie deswegen gelten weil das eine Jahr Kündigungsfrist schon durch die ersten Verträge "abgearbeitet" ist. mehr lesen...
Hallo! Ich bin Mieter einer Altbauwohnung aus Wien, mit einem befristeten Mietvertrag auf 3 Jahre (Standardvertrag). Man kann nun ja bereits nach 1 Jahr kündigen unter Einhaltung der 3 Monatigen Frist, das ist mir bekannt. Ich habe den Vertrag vor kurzem abgeschlossen und muss jetzt beruflich ... mehr lesen...