Das klingt für mich schwer nach Betriebsübergang im Sinne von § 3 Abs 1 AVRAG. Demnach müsste der neue Verein Sie übernehmen (genaugenommen geht das Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes, dh automatisch, auf ihn über) und dann könnte/müsste der neue Verein entscheiden, wer von den Arbeitnehmern gekünd... mehr lesen...
Nachtrag: Dass Sie, theb, das Programm firmenintern vorgeschlagen haben, könnte nach dem zitierten Fachbuch zugegebenermaßen ein Problem darstellen. Insofern wäre es tatsächlich sicherer, die Einwilligung des Dienstgebers einzuholen. mehr lesen...
Zu § 13 AngG: Diese Norm betrifft dem Wortlaut nach Angestellte, die mit dem Abschluss oder der Vermittlung von Geschäften betraut sind. Das sind meines Erachtens Außendienstmitarbeiter bzw "Vertreter" eines Unternehmens oder auch Angestellte, die mit dem Einkauf für das Unternehmen betraut sind ... mehr lesen...
Noch ein Hinweis: Bei längerer Pflegebedürftigkeit besteht die Möglichkeit, als Pflegende/r ein "Pflegegeld" zu beantragen. Zuständig ist dafür in der Regel die Pensionsversicherungsanstalt, dh es kommt darauf an, welcher Pensionsversicherung die zu pflegende Person angehört (zB PVA, BVA, SVA Gew... mehr lesen...
Ich tippe auf Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG). Die SVA wäre dann die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft ("SVA Gewerbe"). Dieses Gesetz ist höchstwahrscheinlich anwendbar bzw diese SVA zuständig, wenn Sie als gewerblich selbständige Person eine Agentur betreib... mehr lesen...
Auch ich halte es für sehr wichtig und erstrebenswert, die eigenen Talente und Neigungen beruflich zu nutzen, keine Frage! Und wenn die Eltern des jungen Mannes selber Unternehmer sind, die mit den rechtlichen Vorgaben der Selbständigkeit vertraut sind, wird das in der Tat kein Problem sein. Do... mehr lesen...
Ein Tipp wäre: § 16 Urlaubsgesetz (UrlG). Die Voraussetzungen sind aber leider sehr eng. Aber dafür wäre die Freistellung sogar bezahlt (so genannte "Pflegefreistellung"). Anderer Tipp: Falls für Ihr Arbeitsverhältnis ein Kollektivvertrag gilt, in diesem nachsehen. Da finden sich oft verschiedene... mehr lesen...
Falls Ihre Frage noch aktuell ist: Was genau brauchen / suchen Sie? Es gibt in Österreich kein "Sozialgesetz", sondern die ganze Materie ist zersplittert in mehrere (Bundes- und zum Teil Landes-)Gesetze. mehr lesen...
Ja, das wäre auch eine Möglichkeit, allerdings gebe ich zu bedenken, dass Sie auch bei einer Anstellung im Gewerbebetrieb Ihrer Eltern als Arbeitnehmer (oder Praktikant) zu beschäftigen, zu entlohnen und bei der Sozialversicherung anzumelden wären. (Zwar gäbe es ein paar Sonderregeln für mitarbei... mehr lesen...
Als "mündiger Minderjähriger" könnten Sie bei einem Fotografen/einer Fotografin arbeiten, dh einen Arbeitsvertrag abschließen (§ 171 ABGB, nur bei einem Lehrvertrag würden Sie die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters benötigen). Das würde allerdings bedeuten, dass Sie zumindest nach Kollektiv... mehr lesen...
Die Frage ist berechtigt, aber ich kann hier nichts erkennen, das gegen die Annahme einer solchen Prämie spricht. Es handelt sich ja um kein Schmiergeld oder sonstigen unberechtigten Vorteil (vgl § 27 Z 1 Angestelltengesetz, wo die wichtigsten Entlassungsgründe genannt sind). Auch eine "Geschen... mehr lesen...
Sehr gut, da halte ich mal die Daumen!! Zum Betriebsrat: Auch ein EU kann einen BR haben, es kommt nur darauf an, wieviele Arbeitnehmer/innen dort beschäftigt sind. Die Rechtsform (EU, OG, KG, GmbH usw) ist unerheblich. Ich möchte außerdem noch nachtragen, dass es im Falle der Altersdiskriminie... mehr lesen...
NACHTRAG: Grundsätzlich kann man in so einem Fall auch an eine Anfechtung wegen ALTERSDISKRIMINIERUNG denken (§ 26 Abs 7 GlBG). Dies ist eine relativ neue Möglichkeit. Aber auch hier ist die Frist nur 14 Tage (§ 29 Abs 1a GlBG). Zu den betriebswirtschaftlichen Gründen: Diese sind - jedenfalls b... mehr lesen...
Ja, aber der Vollständigkeit halber sei auf die sehr kurzen Fristen hingewiesen: Der Betriebsrat (BR) kann binnen einer Woche nach seiner Verständigung vom Ausspruch der Kündigung diese bei Gericht anfechten. (Der gekündigte Arbeitnehmer hat den BR dazu aufzufordern, wenn er diese Anfechtung wil... mehr lesen...
Ich sehe das auch so! Wenn der Ausbildungszweck, also das erwähnte "über die Schulter gucken", bei so einem (Rechts-)Verhältnis im Vordergrund steht, ist es eben ein "echtes" Volontariat und kein Arbeitsverhältnis, womit die Unentgeltlichkeit offen wäre. Für das Vorliegen eines (regelmäßig entg... mehr lesen...
Ok, das hätte ich anders interpretiert, weil es ja dem Wesen der Befristung entsprechen würde, dass mit der Befristung (auch bei neuerlicher Befristung, dh Verlängerung des Vertrages) der Vertrag mit Fristablauf automatisch (also ohne Kündigung) enden würde, wenn man ihn nicht (ausdrücklich oder ... mehr lesen...
Ergänzender Hinweis zur Frage von Frist und Kündigung: Die Klausel im Mietvertrag ist meines Erachtens so zu verstehen: Wenn man den Mietvertrag per 31. 7. beenden will, muss man nicht vorher extra kündigen, sondern zieht aus und lässt den Vertrag durch Zeitablauf enden. Dann endet der Vertrag ... mehr lesen...
Falls Dich das noch rechtzeitig erreicht: Auch Deine Aussage und ihre Glaubwürdigkeit spielt jedenfalls eine Rolle in dem Verfahren!! Gerade wenn man sich unschuldig fühlt, ist es wahrscheinlich am Besten, in den Antworten auf die Fragen des Gerichts genau einzugehen und sich insgesamt nicht allz... mehr lesen...
Hallo nochmal, Flo, Deine Antwort verstärkt nochmal meinen bereits geschilderten Eindruck: Da dürfte es um Machtspielchen gehen - GF und BR spielen Pingpong und Du bist sozusagen der Ball. Vielleicht fühlen sich auch beide Seite mit der Materie überfordert und/oder misstrauen einander und schieb... mehr lesen...
Hallo sidisido, Also, ich hab bei dieser Vorgangsweise Deines Vaters schon Bedenken. Vorausgesetzt, Du hast ein "richtiges" Arbeitsverhältnis (nicht etwa gelegentliche Mitarbeit im Familienbetrieb nach eigener Lust und Laune), dann ist so eine Maßnahme nach den Regeln des Arbeitsrechts jedenfall... mehr lesen...
Hallo Flo, Aufgrund des von Dir geschilderten Sachverhalts kann ich Dir folgende Hinweise geben: Der BR bezieht sich in seinen Äußerungen offensichtlich auf folgende Vorschriften des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG): Die Einführung von Kontrollmaßnahmen und technischen Systemen zur Kontrolle... mehr lesen...
Ah ja, das ist wirklich interessant, um nicht zu sagen skurril... Ich hab kurz in der Literatur, soweit greifbar (auch online), gestöbert und bin mehrfach auf Hinweise zu dieser Bestimmung gestoßen, wo die "Sanitätsräume" ohne Weiteres zitiert bzw genannt wurden. Da kann man nur sagen: "falsa dem... mehr lesen...