Und hier der aktuelle Stand seit 2006: http://wiev1.orf.at/stories/150605 mehr lesen...
Nein, es war für die Verkehrssicherheit nicht erforderlich. Das muss es aber auch nicht sein seit dem erwähnten Urteil aus 2006. Seit damals darf man in Österreich vor Radarfallen warnen, ohne dafür nach § 22 bestraft zu werden, sofern dadurch niemand geblendet wird und zwar explizit auch dann, w... mehr lesen...
Guten Tag! Ich habe von der LPD Wien wegen des im Titel erwähnten Delikts eine Strafverfügung über 70.- erhalten ("Blinkzeichen, obwohl es die Verkehrssicherheit nicht erfordert hat"). Meiner Ansicht nach ist die Rechtslage dazu klar: Im Jahr 2006 haben VGH und VWGH in einem Urteil festgestellt,... mehr lesen...