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Hallo. Ich habe eine kurze Frage zu Zahlungsbefehlen. Angenommen, eine Person habe in Österreich einen Hauptwohnsitz und mehrere Nebenwohnsitze eingetragen. Eine Firma schickt nun einen Zahlungsbefehl an einen Nebenwohnsitz. Nun müsste binnen 4 Wochen Einspruch erhoben werden, sonst wird der gü... mehr lesen...