Besitzstörung kann nur auf einer öffentlichen Verkehrsfläche begangen werden? Tut mir leid, wenn ich auf der Leitung stehe, aber ganz klar ist mir Ihre Antwort nicht. Der Veranstalter schreibt doch: „Wenn man Werbematerial verteilen möchte, braucht man die Einwilligung des Verfügungsberechtigte... mehr lesen...
Vielen Dank für die Antwort! Allerdings habe ich mich nicht auf einer öffentlichen Verkehrsfläche befunden, sondern auf dem Messegelände. Ich glaube aber nicht, dass der Veranstalter den Hallenvorplatz auch mitgemietet hat. Also müsste mich vermutlich der Hallenbesitzer verklagen. mehr lesen...
Hallo! Ich habe vor ein paar Tagen vor einer Hochzeitsmesse in Wien außerhalb des Messegebäudes, allerdings am Messegelände Visitenkarten von meiner Band verteilt. Der Platz ist öffentlich zugänglich und wird von vielen Leuten (nicht Messebesucher) als Durchgang benutzt. Außerdem war ich nur 1 S... mehr lesen...