Bei einem solch möglichen rechtsautoritärem Vorgehen kommen schon Fragen über die Qualität der heutigen Rechtsstaatlichkeit in Österreich auf. Erinnert noch ziemlich an vordemokratische Zeiten. Vielen Dank für Ihre Bemühungen um Klarheit. mehr lesen...
Danke für den nochmaligen Hinweis auf § 73 StPO. Aber dieser ist eben unzutreffend, da es sich gerade NICHT um eine Vertretung handelt. Ich darf nochmals präzisieren: es handelt sich um die Überbringung eines Antrages 'im Auftrag' einer Person - damit in keiner Weise um eine eigene Erklärung des... mehr lesen...
Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Bemühungen. Dass nach Ihren Angaben die Österr.StPO keinen Unterschied zw. 'im Auftrag' und 'in Vertretung' definiert, wäre schon eigenartig. Können Sie vielleicht noch einen Gesetzespassus anführen, aus dem dies schriftlich hervorgeht ? mehr lesen...
... genau das ist der Punkt: also: 1. der Antrag wurde vom Opfer gestellt, was dem Antrag eindeutig zu entnehmen ist. 2. Aushilfsweise wurde der Antrag 'im Auftrag' des Opfers (wie dem Antrag zweifelsfrei zu entnehmen ist) von einer Mittelsperson an die Staatsanwaltschaft (also als Bote) übermit... mehr lesen...
gerne erkläre ich meine Anfrage näher: auf einen Beschluß der Einstellung eines Strafverfahrens einer Ö-Staatsanwaltschaft hin wurde gem. Rechtsmittelbelehrung fristgerecht im Auftrag der betroffenen Person von einem Verwandten ein Antrag auf Weiterführung des Strafverfahrens übersendet. Die Üb... mehr lesen...
Was ist in Österreich die rechtliche Bedeutung einer Eingabe für jemanden "im Auftrag" im Unterschied zu "in Vertretung" ? Wenn möglich mit Angabe der Definitionsstelle. Vielen Dank mehr lesen...