Es handelt sich um einen Kettenvertrag und darum ist das Datum des ersten Vertrages massgeblich. mehr lesen...
Hallo Ich verstehe, dass das oft sehr kompliziert ist, aber das Jugendamt ist für die Höhe des Unterhalt nicht zu ständig. Wenn Deine Ex also der Herrabsetzung nicht zustimmt, must Du beim Bezirksgericht einen Antrag stellen, es ist dafür zuständig. Der Ausgang steht nicht in den Sternen. Die H... mehr lesen...
Hallo Beko Gerne antworte ich Dir auf Deine Fragen: 1. Im Lebenslauf macht sich Arbeitnehmerkündigung immer besser als Einvernehmlich. Denn dann schaut es eher so aus als ob der AG Dich loswerden wollte. 2. Du hat nur Anspruch auf den aliqouten Urlaub 3. Die Prämien müssen vom Arbeitgeber abger... mehr lesen...
Mann müsste genau prüfen, warum die Zustimmung nicht mehr auffindbar ist. Unter Umständen gibt es dann schon eine Haftung des Geschäftsführeres. mehr lesen...
Das ist schwer vorherzusagen, da dies im Falle eines Prozesses der Richter entscheidet. Aus meiner Sicht besteht in dieser Form aber absolut eine Verwechslungsgefahr. Mit EDV-Service würde ich sie eher verneinen. mehr lesen...
Hallo Marco Mit einem Werksvertrag bist Du jedenfalls benachteiligt. Wenn der Firma deine Arbeitsleistung nicht passt, sagt man dort einfach, dass das Werk nicht passt und bezahlt nicht. Ausserdem bist Du mit einem Werkvertrag nicht versichert. Der freie Dienstvertrag ist da schon besser. Du so... mehr lesen...
Ja, du musst in ein Impressum haben. Allerdings genügt in diesem Fall die Angabe einer "einfachen" Kontaktmöglichkeit. Das ist eine Telefonnummer oder eine E-Mail Adresse. mehr lesen...
Hallo Luc Das Urheberrecht hat der, der ein Werk schaft. Ob jemand anderst dazu die idee hatte ist unbeachtlich. Wenn Ihr die App geschaffen, also programmiert habt, habt Ihr das Urheberrecht. Solange ihr dem Idee-Geber keine Ansprüche zugesagt habt, geht er leer aus. mehr lesen...