Seltsam bleibt immer noch die Tatsache, dass 1. bei einem läppischen ungültigen Parkschein e. Anonymverfügung gemacht wird und 2. dass frech "angenommen" wird, dass der Besitzer gleich Lenker ist und nicht die üblicherweise 3-Möglichkeiten-Chance besteht. Thx f. deine Aufklärung. mehr lesen...
Guter Tipp m. d. Link-Uploaden ... thx ... hier nun das Original (Rückseite): http://www.file-upload.net/download-9427606/Anonymverf--gung-wg.-Parkvergehen.jpg.html mehr lesen...
Damit wird dann doch gesetzwidrig gedroht. Leider kann ich hier keine Beilage anhängen, um das Original zu veröffentlichen. Das wäre wirklich interessant, was da drauf steht. Sicher, dass es kein Organmandat ist? Vielleicht wird auch auf ein späteres mögliches Verwaltungsstrafverfahren hingeweise... mehr lesen...
1. Normalerweise gibts doch b. e. Anonymverfügung mehere Möglichkeiten (bis hin zu der Nennung der Person, die wisse, wer Lenker war). Kann man denn gegen diese "Anonymverfügung" beeinspruchen bzw. mitteilen, dass nicht davon auszugehen ist, dass ich Lenkerin war? Da eine Anonymverfügung ledigli... mehr lesen...
Habe heute eine Anonymverfügung wegen e. "ungültigen Parkscheins" erhalten. Das ursprüngliche Ticket ist nicht (mehr) hinter d. Scheibenwischern geklemmt gewesen, deshalb kams postalisch und mit Preiserhöhung von 12€. Die Rückseite war jedoch recht verwunderlich: Nebst der flapsigen Formulierung,... mehr lesen...