Im Sinne meiner bereits zit OGH Entscheidung haben Sie durch Verstreichen der Rügepflicht der Erhöhung des Mietzinses konkludent zugestimmt. "Der Mieter hat spätestens im Zeitpunkt der Übergabe des Bestandobjektes den Umstand zu rügen, dass die Vereinbarung eines Hauptmietzinses in Höhe von 8 % d... mehr lesen...
Zunächst Danke für diese Info! Gilt das unabhängig von befristeten bzw. unbefristeten Mietverträgen? Der Aussage von Prader kann ich im ggst Fall nur soweit zustimmen, als dieser explizit auf die Übergabe - also Neuvermietung - abstellt. Aber es wird doch explizit darauf hingewiesen, dass ein n... mehr lesen...
Wurde die Vollanwendung des MRG vereinbart, dann gilt dieses auch und zwar unabhängig davon, ob die Liegenschaft sonst dem MRG unterliegen würde. Es besteht daher kein Widerspruch. Vielleicht hatte ich mich etwas schlecht ausgedrückt. Im Mietvertrag von 1992 wurde geschrieben: "Festgehalten wi... mehr lesen...
Zunächst einmal: Danke für Ihre Hilfe Manannan! :D Vereinbarungen die vor dem Inkrafttreten des neuen MRG bestanden haben, gelten grundsätzlich weiter, sofern nicht deren Weitergeltung ex lege explicit ausgeschlossen ist. Vgl dazu den II Abschnitt des MRG idgF. Ich verstehe, das steht aber mein... mehr lesen...
Eine freie Mietzinsvereinbarung ist auch bei Vollanwendung des MRG unter den im § 16 Abs 1 MRG geforderten Kriterien möglich. Das stimmt narürlich, aber der Mietvertrag selbst wurde vor der 3.WÄG abgeschlossen, mit welcher der Passus hinsichtlich der Rügepflicht in das MRG in § 16 Abs 1 lit. 1 a... mehr lesen...
Trotz MRG kann uU ein Mietzins frei vereinbar sein. Danke für Ihre Antwort! Dessen Meinung bin ich auch, aber woher wissen Sie das? Kennen Sie ähnliche Fälle? mehr lesen...
Hallo, in unserem Mietvertrag wird explizit festgehalten, dass das Mietverhältnis dem MRG unterliegt -- das obwohl die Liegenschaft nicht in den Geltungsbereich des MRG fällt. Nach geltender Rechtsprechung ist die Vereinbarung der Anwendbarkeit des MRG oder auch einzelner Bestimmungen des MRG mö... mehr lesen...