Das Wohnrecht gilt auf Lebenszeit. Doch rechtlich gesehen müssen die Beiden dieses Recht so ausüben, sodass die Substanz des Hauses nicht angegriffen wird. Wie soll das gehen, wenn die Räume verschlossen und nicht gepflegt werden? Im §504 des ABGB steht, dass jemand befugt ist, eine fremde Sache... mehr lesen...
Das Wohnrecht gilt nur für die Wohnräume im EG.Alles Andere, ausgenommen 1. Stock, ist zur Mitbenutzung freigegeben. mehr lesen...
Mein Vater übergab mir vor 2 1/2 Jahren Sein Haus. Er und seine 2. Frau räumten sich das höchst persönliche Wohnungsgebrauchsrecht ein. Mein Vater ist mittlerweile in einem Pflegeheim und seine Frau im betreutem Wohnen. Seit 1 Jahr sind die Beiden ausgezogen und haben die von ihnen genutzten Räum... mehr lesen...