Stimmt es, dass Behinderte in NÖ maximal ca. 2300 Euro erben können und alles darüber hinausgehende vom Land eingezogen wird ( als Ersatz für geleistete Sozialhilfe oder Pflege) Wie ist das mit dem Bedarf eines neuen Autos oder einer Therapie bei Schlaganfall oder Spezialnahrung bei Nahrungsmitte... mehr lesen...