Also, dass die Eltern haften, wenn KEINE Aufsichtspflichtsverletzung vorliegt, dürfte nicht stimmen. Wenn der unmündige Minderjährige in der Lage war, die Gefährlichkeit seiner Handlung zu verstehen, dann käme die Billigkeitshaftung in Frage (siehe Beitrag von Herr Neubauer). Was ist aber, wenn ... mehr lesen...
Vielen Dank für die Antwort! Da das Kind sich nicht selbst vertreten bzw. den Ersatz bezahlen kann, dürfen trotz keiner Vernachlässigung der Aufsichtspflicht die Eltern dafür aufkommen. Ein Gesetz, welches das rechtfertigt habe ich nicht gefunden :? Und Ihre Meinung dazu ( -> http://www.jus24.... mehr lesen...
Fiktiver Fall: Ein unmündiger Minderjähriger (Person A, 12 Jahre alt) beschädigt das Eigentum von Person B. Strafverfahren wird eingestellt, da deliktunfähig. Wie sieht es aber zivilrechtlich aus? Angenommen Person B stellt eine Schadenersatz-Forderung, Person A streitet die Schuld ab und es ko... mehr lesen...
Folgendes Szenario: 84-Jährige alleinlebende Pensionistin, verwitwet und keine Kinder. Sie ist in sehr gutem Gesundheits- und Geisteszustand. Sie entschließt sich, beim Notar, ein Testament zu machen und als Erben ihres gesamten Vermögens, eine nicht-verwandte Person einzusetzen, da diese Person ... mehr lesen...