Hallo! Folgendes Beispiel: Der unverheiratete Erblasser E hat zwei erwachsene Kinder: K1 und K2. Zu K1 hat er ein gutes Verhältnis, weshalb er diesem so viel wie möglich hinterlassen möchte. Zu K2 hat er kein gutes Verhältnis (seit zehn Jahren kein Kontakt mehr wegen Streit, und auch eine etwai... mehr lesen...