Nach §46 MRG ist die Verrechnung mit 3,25 je m2 Nutzfläche bei Einstieg in Verträge von vor 1994 gedeckelt. Kann der Vermieter, im Konkrten Wr Wohnen, trotzdem höhere Sätze - zB nach Richtwert - verrechnen? Gibt es dazu weiterführende Regelungen im MRG? Kann mir hier jemand helfen? mehr lesen...
Ich bin in einen bestehenden Mietvertrag eingestiegen. Der Vermieter hat die zur Verrechnung herangezogene Mietfläche nach oben angepasst. Das betrifft durch den vom Vormieter getätigte Zubauten bzw einen Dachgeschoßausbau. Ist das nach MRG zulässig, oder hätte es dafür eines neuen Vertrages bedu... mehr lesen...