Herzliches Hallo! Als Gewerbetreibender stelle ich regelmäßig Honorarnoten aus. Habe in Erinnerung, dass die Aufbewahrungspflicht für Bücher und Aufzeichnungen derzeit 7 Jahre beträgt. Deshalb sollten innerhalb dieses Zeitraumes, unter anderem, die ausgestellten Honorarnoten zur Einsicht vorlieg... mehr lesen...