Vielen Dank, ich verstehe, was Sie meinen! Jedoch ist dies doch, wenn tatsächlich rechtlich zulässig, schwer benachteiligend für den Käufer oder? Dann könnte der Bauträger ja zig andere Verträge nach dem Kauf abschließen und der Käufer hat die Konsequenzen daraus zu ziehen..? mehr lesen...
Vielen Dank für Ihre Antwort! Heißt also, er darf das... Aber wer, wenn nicht wir als Eigentümer sollte dann als Rechtsnachfolger gemeint sein? Wieso sind wir nur Mieter? mehr lesen...
Guten Tag, ich weiß in dieser Sache nicht mehr weiter und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann: Wir haben eine Neubauwohnung gekauft und nach der ersten Betriebskostenabrechnung kam auf, dass der Bauträger für uns einen Wärmelieferungsvertrag abgeschlossen hat. Dieser Vertrag hat 20 Jahre La... mehr lesen...