Hallo, Der Mietzinsen für Altbauwohnungen die zum Vertragszeitpunkt (nach 1994) in die Kategorie D einzustufen waren, darf nicht erhöht werden, falls der aktuell bezahlte Mietzins bereits über den der festgesetzten Kategoriesätze liegt. 2011 gab es die letzte Indexanpassung. Der Mieterschutzver... mehr lesen...