die Gebäudehaftpflicht vom Vermieter deckt lt.Schadensreferenten der Versicherung nur das Gebäude aber nicht die Möbeln wurde uns gesagt :cry: mehr lesen...
in der Mietwohnung A (über B), gab es ein Rohrbruch (Panzerschlauch zum Spülkasten gerissen). Der dehnt sich aus bis in die Wohnung B darunter. Nun ist nicht nur die Wände und Boden naß (Mieter B muß aussziehen) sondern auch die Möbel. Der Vermieter weiß Bescheid und kommt für den Schaden am Gebä... mehr lesen...